Digitale Barrierefreiheit ab 28. Juni – und was das mit Ihrer Telefonansage zu tun hat
Telefonansage barrierefrei denken – Digitale Barrierefreiheit endet nicht bei der Website
Ab dem 28. Juni 2025 wird es ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in nationales Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Was lange vor allem für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch viele privatwirtschaftliche Anbieter – darunter Online-Shops, mobile Anwendungen, E-Book-Leser oder Selbstbedienungsterminals.
Die zugrunde liegende Idee ist klar: Der Zugang zu digitalen Informationen und Services darf nicht von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten abhängig sein. Die digitale Teilhabe soll für alle gewährleistet werden – unabhängig davon, ob jemand sehen, hören oder komplexe Inhalte problemlos erfassen kann.
Unternehmen, die künftig digitale Lösungen anbieten, müssen deshalb nachweislich sicherstellen, dass ihre Inhalte verständlich, bedienbar und barrierearm sind. Das betrifft unter anderem Schriftgrößen, Kontraste, alternative Texte, Screenreader-Kompatibilität – aber eben auch Struktur, Sprache und Klarheit der Informationen.
Doch obwohl die rechtliche Regelung sich vorrangig auf Webseiten und Apps bezieht, endet der Gedanke der Barrierefreiheit nicht am Bildschirm. Wer seine Kommunikation wirklich inklusiv gestalten will, sollte auch andere digitale Kontaktpunkte einbeziehen – insbesondere die telefonische Erreichbarkeit. Denn auch hier sind Menschen auf eine klare, gut strukturierte Ansprache angewiesen – gerade, wenn sie auf andere Informationsquellen nicht (mehr) zugreifen können oder dürfen.
Was Barrierefreiheit wirklich bedeutet
Digitale Barrierefreiheit zielt darauf ab, Hindernisse für Menschen mit Einschränkungen zu minimieren – sei es eine Seh-, Hör-, Sprach- oder kognitive Beeinträchtigung.
Für Websites bedeutet das z. B. klare Navigation, kontrastreiche Darstellung, Textalternativen für Bilder und Kompatibilität mit Screenreadern. Doch viele dieser Prinzipien lassen sich auf auditive Kommunikation übertragen – also auch auf Telefonansagen. Denn auch hier gilt:
- Nicht alle Menschen können gleich schnell oder gut hören.
- Manche benötigen einfache Sprache oder strukturierte Hinweise
- Andere sind auf klare Pausen und gut verständliche Aussprache angewiesen
Warum Ihre Telefonansage mehr kann als nur begrüßen
Telefonansagen sind oft der erste persönliche Kontakt mit einem Unternehmen. Wenn dieser schwer verständlich oder verwirrend ist, entsteht eine Barriere – auch wenn keine physische oder visuelle Schnittstelle im Spiel ist. Besonders betroffen sind:
- ältere Menschen mit Hörminderung
- Personen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Lesekompetenz
- Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen
Eine KI-generierte Telefonansage kann diese Herausforderungen aktiv aufgreifen – wenn sie richtig eingesetzt wird.
Worauf es bei barrierearmen Telefonansagen ankommt
Auch wenn das Gesetz keine direkte Verpflichtung für Telefonansagen formuliert, ergibt sich aus dem Gedanken der Barrierefreiheit ein klarer Handlungsauftrag. Folgende Aspekte sollten bei der Erstellung beachtet werden:
- Langsamere Sprechgeschwindigkeit: Nicht zu träge, aber angenehm hörbar für ältere oder hörgeschädigte Menschen
- Eindeutige Sprache: Verzicht auf Fachjargon, Abkürzungen oder komplizierte Formulierungen
- Ausgeschriebene Informationen: Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Uhrzeiten sollten gut verständlich artikuliert werden
- Pausen setzen: Durch Leerzeichen oder Satzzeichen (z. B. …) lassen sich akustische Pausen gezielt einfügen
Worauf Nutzer beim Selbst-Erstellen achten sollten
KI-basierte Systeme zur Generierung von Telefonansagen – wie z. B. über Online-Konfiguratoren – geben viel Freiraum, bringen aber auch Verantwortung mit. Tipps für barrierefreundliche Texteingaben:
- Informationen in kurzen, klaren Sätzen formulieren
- E-Mail-Adressen in Worten ausschreiben (z. B. max punkt meier at firma punkt de)
- Wichtiges durch Satzbau und Pausen hervorheben
- Vorschaufunktion nutzen, um sich in die Lage eines Anrufers zu versetzen
- ggf. in mehreren Sprachversionen denken – oder zumindest eine englische Alternative bereitstellen
Ein barrierefreier Ansatz beginnt also nicht erst beim Gesetz, sondern beim Text selbst. Hilfreiche Hinweise zur barrierearmen Gestaltung finden Sie in unseren Tipps & Tricks unter FAQ.
Fazit: Barrierefreiheit endet nicht am Bildschirm
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zeigt, wie wichtig Zugänglichkeit im digitalen Raum ist. Wer als Unternehmen zukunftssicher und kundenorientiert handeln will, denkt über gesetzliche Vorgaben hinaus – und inkludiert auch auditive Kommunikationskanäle wie Telefonansagen.
KI-gestützte Systeme machen es heute einfach, Inhalte anpassbar, verständlich und strukturiert zu gestalten. Mit wenigen Schritten wird aus einer gewöhnlichen Ansage ein echter Beitrag zur Inklusion – und ein Zeichen für Wertschätzung und Dialog auf Augenhöhe.